Veröffentlichungen von Wolfgang König


Verwarnungsgeld bezahlen?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde oder die Polizei gemäß § 56 OWiG eine Verwarnung erteilten. Das Verwarnungsgeld beträgt immer zwischen 5,- und 35,- EUR. Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist je nach Ordnungswidrigkeit im Bußgeldkatalog geregelt.
Wolfgang König
Verkehrsordnungswidrigkeit - Womit muss ich rechnen?
Beim Begehen einer Ordnungswidrigkeit erwartet demjenigen entweder ein Verwarnungsverfahren oder ein Bußgeldverfahren. Welches der Verfahren eingeleitet wird, hängt von der Schwere des Vorwurfs ab, den man gegen Sie erhebt.
Wolfgang König
Absehen von einem Fahrverbot
In Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten soll bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz neben einer Geldbuße ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Wolfgang König
Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot kann zum einen nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§ 44 StGB) und zum anderen nach den gesetzlichen Regelungen des Straßen-verkehrsgesetzes (§ 25 StVG) in Verbindung mit den Regelungen des Bußgeldkataloges angeordnet werden.
Wolfgang König
Punkte in Flensburg - wann werden sie gelöscht?
Die eingetragenen Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg bleiben dort nicht für die Ewigkeit. Sie werden nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder gelöscht, d. h. sie werden aus dem Verkehrszentralregister endgültig entfernt.
Wolfgang König

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