Veröffentlichungen von Wolfgang König


Punkte in Flensburg - wann werden sie gelöscht?
Die eingetragenen Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg bleiben dort nicht für die Ewigkeit.

Sie werden nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder gelöscht, d. h. sie werden aus dem Verkehrszentralregister endgültig entfernt.

Die sogenannte Tilgungsfrist beträgt zwei Jahre bei allen Bußgeldentscheidungen, fünf Jahre bei allen Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen. Jede Verkehrsstrafsache wird in der Regel mit 7 Punkten in Flensburg zusätzlich geahndet.

Bei einem Punktestand von 8 bis 13 Punkten wird der Betroffene gebührenpflichtig schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit eines Aufbauseminars hingewiesen.

Im Weiteren werden Punkte ebenfalls nach fünf Jahren erst gelöscht, wenn sich jemand entschließt, an einem Aufbauseminar teilzunehmen zum Abbau von Punkten.

Mitunter ist es wegen der fünfjährigen Tilgungsfrist im Einzelfall nicht sinnvoll an einem Aufbauseminar teilzunehmen, weil die verbleibenden Punkte erst nach fünf Jahren, nach Abschluss des Aufbauseminars, und weitere Punkte, welche in fünf Jahren hinzukommen, ebenfalls erst nach Ablauf dieser Zeit gelöscht werden.

Gerade für Vielfahrer kann dies von Bedeutung sein. Diese sollten eventuell die zweijährige Tilgungsfrist abwarten, da sich hier die Möglichkeit eines Wegfalls von Punkten ergeben kann, ohne dass sich ein Aufbauseminar dann erforderlich macht.

Es gibt auch noch die sogenannte absolute fünfjährige Tilgungsfrist, was bedeutet, dass spätestens nach 5 Jahren Bußgeldentscheidungen in jedem Fall gelöscht werden, ohne Rücksicht auf hinzugekommene Eintragungen.

Bei einem hohen Punktestand kann diese fünfjährige absolute Tilgungsfrist für den Betroffenen etwas Erleichterung bringen.

Ist ein Rechtsanwalt in einem Bußgeldverfahren eingeschalten und wird von diesem erkannt, dass Voreintragungen demnächst zur Löschung anstehen, wird dieser versuchen, das aktuelle Bußgeldverfahren solange hinauszuzögern, bis die Voreintragungen gelöscht werden. Dies ist in Bußgeldsachen in der Regel immer möglich.

Die Rechtskraft der Entscheidung kann in Einzelfällen (Beschwerde beim OLG) bis zu einem Jahr hinaus geschoben werden.

Wer also mehrere Bußgeld-Punkte in Flensburg angesammelt hat, sollte sich - bevor er den nächsten Bußgeldbescheid kommentarlos hinnimmt - durchaus anwaltlicher Hilfe bedienen.

Wer 14 Punkte erreicht hat, aber nicht mehr als 17 Punkte, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Verweigert er dies, dann droht hier der Fahrerlaubnis-entzug.

Bei 18 oder mehr Punkten ist der Betroffene als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr anzusehen und die Fahrerlaubnis wird ihm automatisch entzogen. Eine Neuerteilung ist erst nach 6 Monaten und nach bestandener MPU (sog. Idiotentest) möglich.

Von Bedeutung ist für den Betroffenen, insofern dieser 14 Punkte erreicht oder überschreitet, selbst wenn er sogar 18 oder mehr Punkte hat, ohne den Hinweis der Fahrerlaubnisbehörde, dass ihm eine Verwarnung erteilt wurde, dann wird er so gestellt, als ob er 13 Punkte hätte. Das heißt, der Punktestand muss dann auf 13 Punkte reduziert werden.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.