Historisches

Die Geschichte unserer Kanzlei - der Sozietät König & Dey - beginnt im Jahre 1992.

Am 3. August 1992 eröffnete Wolfgang König zunächst noch als Einzelanwalt seine Kanzlei. Er ließ sich als damals fünfter Rechtsanwalt in Finsterwalde nieder und bezog vorerst sein Büro in der Schloßstraße 2.
Durch die steigende Zahl an Mandaten und dem damit einher gehenden Verwaltungs- und Platzbedarf wurde nach und nach die Einstellung weiterer Mitarbeiter und schließlich der Umzug in größere und repräsentativere Kanzleiräume unausweichlich.

Im Jahre 1994 schloss sich Herr König zur gemeinsamen Berufsausübung und Mandatsbetreuung mit Herrn Rechtsanwalt Horst Dey aus Ortrand - einem ehemaligen Richter - zusammen. Im gleichen Jahr bezogen sie gemeinsame Kanzleiräume in der Berliner Straße 41 in Finsterwalde.

In der Folgezeit wurde bedingt durch den weiterhin zunehmenden Mandantenstamm auch aus dem Umland die Tätigkeit weiterer Rechtsanwälte und die Verteilung auf mehrere Standorte zwingend notwendig. Bereits zu dieser Zeit wurde innerhalb der Sozietät die Spezialisierung vorangetrieben, um unseren Mandanten ein Maximum an kompetenter Beratung zukommen lassen zu können. Innerhalb unserer Sozietät wurden und werden die jeweiligen Mandate von dem Rechtsanwalt betreut, welcher sich im Wesentlichen mit dem entsprechenden Fachgebiet beschäftigt und deshalb damit vertraut ist.

1998 wurde unserem Gesamtkonzept folgend unser Büro in Ortrand eröffnet, das fortan von Herrn Dey geführt wurden. Ab dem 1. Januar 2000 war unser Büro in Ortrand ständig durch diesen besetzt.

Da unsere Mandanten jedoch zum Teil von weit her kamen und wir Ihnen entgegen kommen wollten, sahen wir uns nach weiteren Standorten um und haben uns schließlich für Lauchhammer entschieden. Unsere dortigen Büroräume wurden am 14. Januar 2002 eröffnet und sind seither ständig besetzt.

Nachdem unser Kollege Horst Dey Ende 2003 nach längerer Krankheit verstorben ist, war unser Standort in Ortrand zunächst bis auf weiteres geschlossen. Bestehende Mandate wurden aber nach telefonischer Vereinbarung zunächst durch Herrn Rechtsanwalt König weiterhin vor Ort betreut. Die hinterlassene Lücke wurde jedoch schnell durch die Rechtsanwältin Susanne Gelmroth geschlossen. Diese hat sich uns Ende 2003 als freie Mitarbeiterin angeschlossen und war im Wesentlichen für die Fortführung unserer Kanzlei in Ortrand zuständig.

Anfang 2004 wurde unser Kollegium durch Herrn Rechtsanwalt Alexander Winzer und seit Ende 2004 durch Frau Rechtsanwältin Katja Winzer ergänzt. Herr Winzer hat nach dem Weggang einer Kollegin im Juni 2004 seither die Führung der Kanzlei in Lauchhammer übernommen. Frau Winzer hat gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt König die Leitung unseres Büros in Finsterwalde übernommen. Da wir seit jeher auch interessierten Studenten und Referendaren die Möglichkeit geben, entsprechende juristische Praktika bei unseren Rechtsanwälten durchzuführen, haben wir bereits frühzeitig mit beiden - Frau und Herrn Winzer - Kontakte geknüpft und deren Arbeit zu schätzen gelernt, so dass wir diese schließlich gern als Rechtsanwälte in unser Kollegium aufgenommen haben.

Da sich bereits Ende des Jahres 2005 der familiär bedingte Weggang der Rechtsanwältin Gelmroth abzeichnete, wurde unser Kollegium bereits zum März 2006 durch die Rechtsanwältin Kathrin Hinderlich ergänzt. Dies ermöglichte uns eine nahtlose Aufrechterhaltung des Kanzleibetriebes in Ortrand. Im Jahre 2007 schließlich wurde die Kanzlei in Ortrand geschlossen. Dieser Schritt war notwendig, weil eine qualitativ hochwertige Beratung nur vor Ort möglich ist und längere Fahrtstrecken nicht mehr bewerkstelligt werden konnten.

Am 28.01.2008 ist die Kanzlei in die neuen Räume in der Wilhelm-Liebknecht-Str. 9 in Finsterwalde gezogen.

Der Kollege Alexander Winzer ist seit 19.11.2007 Fachanwalt für Familienrecht. Rechtsanwältin Katja Winzer führt seit 21.04.2009 die Bezeichnung Fachanwältin für Verkehrsrecht. Am 08.06.2009 wurde Rechtsanwältin Kathrin Hinderlich zur Fachanwältin für Sozialrecht ernannt.

Seit Herbst 2009 verstärkt Rechtsanwalt Christian König unser Kollegium in Finsterwalde. Er ist seit dem 20.01.2014 Fachanwalt für Strafrecht. Seit dem 08.04.2014 ist Rechtsanwältin Hinderlich zudem berechtigt, den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht zu führen. Rechtsanwalt Winzer wurde am 06.08.2015 des weiteren der Titel Fachanwalt für Erbrecht zuerkannt.

Seit dem 12.03.2019 ist Rechtsanwalt Christian König berechtigt, den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Rechtsanwältin Katja Winzer wurde am 06.11.2020 der Titel Fachanwältin für Versicherungsrecht verliehen.

Die weiteren Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte unseres Anwaltskollegiums entnehmen Sie bitte unserer Startseite bzw. den jeweiligen Lebensläufen.