Lassen Sie Ihre Forderungen professionell von Rechtsanwälten einziehen und nicht von Inkassobüros!

Die Kosten eines Inkassounternehmens werden im Landgerichtsbezirk Cottbus und fast allen angeschlossenen Amtsgerichten als nicht erstattungsfähig angesehen. Es entstehen Ihnen daher Mehrkosten, die Sie selbst bei einer erfolgreichen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht erstattet bekommen. Zudem vergeht erheblich mehr Zeit, weil Inkassounternehmen in gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht aktiv werden dürfen und daher ohnehin ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss.

Wir bieten Ihnen über unsere Kanzlei die Möglichkeit eines vollumfänglich EDV-gestützen Forderungsmanagements. Zudem können Sie sich tagesaktuell durch einen Zugang zu unserer elektronischen Akte über den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheiten umfassend informieren. Weiterhin kommen Sie in den Genuss unseres Know-How in rechtlicher Hinsicht. Wir machen Sie darauf aufmerksam, wie Sie gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss die Chancen Ihrer Forderungsbeitreibung erhöhen können und betreuen Sie auch in der Zwangsvollstreckung.

Wir lassen Ihnen auf Wunsch gern die Daten für einen Testzugang zukommen. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Anfrage per Fax oder an inkasso@koenig-dey.de. Abhängig von der Anzahl Ihrer Fälle bieten wir Ihnen für den außergerichtlichen Bereich auch den Abschluss einer pauschalen Vergütung an.

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Wir bieten Ihnen Vorteile durch:
  • Auftragserteilung online - Sie benötigen lediglich einen Internetzugang und einen gängigen Internet-Browser
  • Schneller Zugriff mittels Online-Akte - Sehen Sie stets den aktuellen Stand des Verfahrens im Internet
  • Kurzfristiger Kontakt - Wir rufen Sie zurück
  • überschaubare Gebühren - kein Vorschuss bei außergerichtlicher Vertretung, wir nehmen Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf
  • Gütliche Einigung - Kann der Schuldner nur wenig zahlen, kümmern wir uns um den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung
  • Alles aus einer Hand - Wir vertreten Sie außergerichtlich, im gesamten gerichtlichen Verfahren, in der Zwangsvollstreckung und auch bei der bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Forderung bei einer Insolvenz des Schuldners
  • Kostenerstattung - Im Gegensatz zu den Kosten eines Inkassounternehmens können unsere Kosten beim Schuldner geltend gemacht werden, wenn dieser in Verzug ist