Veröffentlichungen von Wolfgang König


Verwarnungsgeld bezahlen?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde oder die Polizei gemäß § 56 OWiG eine Verwarnung erteilten. Das Verwarnungsgeld beträgt immer zwischen 5,- und 35,- EUR. Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist je nach Ordnungswidrigkeit im Bußgeldkatalog geregelt.

Häufige Ordnungswidrigkeiten sind Parkverstöße, hier liegt der Regelsatz laut dem Bußgeldkatalog zwischen 5,- EUR z. B. beim Überschreiten der Parkzeit und 35,- EUR, wenn ein Behindertenparkplatz blockiert wird. Für das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes während der Fahrt sind 30,- EUR zu bezahlen. Wer seinen Führerschein nicht mitführt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10,- EUR rechnen.
Wenn man die magischen 20 km/h sowohl innerorts als auch außerorts von der vorgeschriebenen Geschwindigkeit nicht überschreitet, hat man ein Verwarnungsgeld von 10,- bis 35,- EUR zu bezahlen.

Verwarnungsgelder werden nicht in Flensburg in der Verkehrssünderkartei registriert; es gibt keine Punkte.

Wird das Verwarnungsgeld akzeptiert und innerhalb von einer Woche beglichen, so sind nur die jeweiligen Beträge netto zu zahlen. Bei Parkverstößen oder Verletzung der Gurtpflicht ist es ratsam, die Verwarnungsgelder zu begleichen.

Selbstverständlich soll niemand ein Verwarnungsgeld bezahlen, der meint, er hat es tatsächlich zu Unrecht bekommen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Rahmen des Verwarnungsgeldes ist es beim Vorhandensein eine Rechtsschutzversicherung durchaus ratsam einen Verteidiger hinzuzuziehen, welcher Akteneinsicht nehmen kann. Bei den Tatfotos gibt es immer noch eine Ausschussquote von ca. 10 %.

Wer im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ein Verwarnungsgeld von der Polizei angeboten bekommt, sollte dies auf keinen Fall aktzeptieren. Dies deshalb, weil mit der Bezahlung des Verwarnungsgeldes vom Grundsatz her auch die Schuld an dem Unfall mit eingestanden wird. Im späteren Zivilprozess wegen Schadenersatz, in welchem es dann eventuell um mehrere Tausend Euro geht, kann dies für den Betroffenen sehr nachteilig sein.

Wer das Verwarnungsgeld nicht akzeptiert, bekommt dann einen Bußgeldbescheid, und über den Bußgeldbescheid wird dann wiederum in letzter Konsequenz das zuständige Amtsgericht entscheiden.

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