Veröffentlichungen von Wolfgang König


Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot kann zum einen nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§ 44 StGB) und zum anderen nach den gesetzlichen Regelungen des Straßen-verkehrsgesetzes (§ 25 StVG) in Verbindung mit den Regelungen des Bußgeldkataloges angeordnet werden.

Das Fahrverbot gemäß § 44 StGB wird als sogenannte Nebenstrafe verhangen.

Bei einer Unfallflucht (§ 142 StGB) wird beispielsweise bei bedeutendem Fremdschaden (über 1.000 €) in der Regel ein Fahrverbot von 1 Monat bis zu 3 Monaten neben einer Geldstrafe verhangen.

Der typische Fall für ein Fahrverbot sind jedoch Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Überfahren eines Rotlichts. So wird bei Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 30 km/h innerorts ein Fahrverbot von mindestens einem Monat fällig.

Wird die zulässige Geschwindigkeit gar um mehr als 60 km/h überschritten, droht ein Fahrverbot von drei Monaten. Natürlich wird das Fahrverbot immer neben einer Geldstrafe zusätzlich verhangen. Es erfolgt außerdem ein Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Um beim letzten Beispiel zu bleiben, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von mehr als 60 km/h erfolgt die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 300,- €, es werden für den Betroffenen 4 Punkte im Zentralregister in Flensburg eingetragen und es wird ein Fahrverbot von 3 Monaten angeordnet.

Zu beachten ist auch ein Fahrverbot, welches in Betracht kommt, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges schon einmal wegen einer Geschwindigkeits-überschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft dieser Entscheidung nochmals eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Dies wird oftmals von den Betroffenen unterschätzt, da bei der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung gegen diese jeweils eine Geldbuße von 60,- € (innerorts) oder 50,- € (außerorts) verhangen wird und es lediglich einen Eintrag von 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg gibt.

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