Veröffentlichungen von Wolfgang König


Zeugnisänderung durch das Arbeitsgericht
Ein Zeugnis kann aus verschiedenen Gründen falsch sein. Es sind tatsächlich Unwahrheiten und einmalige negative Verhaltensweisen aufgeführt oder es ist durch die sog. Geheimsprache letztlich eine negative Beurteilung zu entnehmen. Für diesen Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung, den er im Klageweg vor dem Arbeitsgericht geltend machen kann.

Begehrt der Arbeitnehmer die Berichtigung eines Zeugnisses muss im Klageantrag im Einzelnen angegeben werden, welchen Wortlaut das angestrebte Zeugnis haben soll. Das heißt also, der Arbeitnehmer muss quasi einen entgegengesetzten positiven Zeugnistext verfassen. In aller Regel wird dies wohl sein Rechtsanwalt veranlassen.

Im Arbeitsgerichtsverfahren wird nun über den neuen Zeugnistext durch das Gericht befunden und versucht, ein objektives und wahrheitsgemäßes Zeugnis im Zusammenwirken mit den streitenden Parteien zu erstellen.
Letztendlich ist das Gericht befugt, gegebenenfalls das gesamte Zeugnis neu zu formulieren. Im Zeugnis-Rechtsstreit besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast:

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine gute überdurchschnittliche Bewertung, wenn der Arbeitgeber Defizite des Arbeitnehmers nicht nachvollziehbar darlegt und notfalls beweist. Fordert der Arbeitnehmer Bewertungen, die weit über das übliche Maß hinausgehen (z. B. hoher Einsatz, großes Engagement), so ist der Arbeitnehmer für seine ständig hervorragenden Leistungen ebenfalls beweispflichtig und hat diese nachvollziehbar zu erläutern.

Hat das Arbeitsgericht in seinem Urteil den Zeugnistext endgültig berichtigt oder sogar vollständig neu formuliert, so ist dieser Text für den Arbeitgeber verbindlich und er hat entsprechend dem Urteil innerhalb einer durch das Gericht gesetzten Frist dem Arbeitnehmer ein neues Zeugnis zu erstellen.

Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann gegen ihn ein Zwangsgeld oder ersatzweise auch Zwangshaft verhängt werden. Der Einsatz dieser Zwangsmittel ist relativ selten, wie auch Zeugnisrechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht nicht sehr häufig sind. Üblicher Weise reicht die außergerichtliche Geltendmachung des Anspruches auf Zeugnisberichtigung gegenüber dem Arbeitgeber aus, so dass in den meisten Fällen der Weg zum Arbeitsgericht nicht erforderlich ist.

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