Veröffentlichungen von Alexander Winzer


Kostenfalle Dialer
Trotz einer Vielzahl von Reformen der Gesetze im Telekommunikationsbereich hat sich herausgestellt, dass nach wie vor eine Fülle rechtlicher Probleme mit sog. Dialern bestehen und die Betroffenen zumeist nicht wissen wie sie reagieren sollen, um ihre Rechte durchsetzen zu können oder schlimmstenfalls falsch reagieren.

Bei Dialern handelt es sich um kleine Programme, welche eine Verbindung zwischen einem Computer und dem Internet herstellen. Zumeist wird diese Verbindung aufgebaut, ohne dass es der Benutzer weiß oder möchte. Meistens stellen die Betroffenen jedoch erst fest, dass Ihr Computer von einem Dialer befallen ist, wenn sie die nächste Telefonrechnung erhalten und immense Beträge für 0190– oder 0900– Nummern darauf verbucht sind. Jetzt kommt es auf das richtige Handeln an:

In der Regel werden die Verbindungen zu diesen sog. Mehrwertdiensten über die Telekom abgerechnet. Sie sollten daher zunächst dieser gegenüber schriftlich ihre Einwände erheben und einen sog. Einzelverbindungsnachweis verlangen. Hierfür haben sie 6 Wochen ab Zugang der Rechnung Zeit. Außerdem müssen sie die einzelnen Verträge für die teuren Verbindungen gegenüber Ihrem Netzbetreiber (i.d.R. die Telekom) und dem Dienstanbieter anfechten und hilfsweise widerrufen. Dabei sollten sie auch, sofern möglich, den Sachverhalt darstellen, wie der Dialer auf ihren Rechner gekommen ist. Senden sie entsprechende Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Dies ist zwar teurer als ein normaler Brief, ermöglicht Ihnen jedoch später vor Gericht zu beweisen, dass sie tatsächlich die Verträge angefochten und wiederrufen haben.

Haben sie der Telekom eine Einzugsermächtigung gegeben, widerrufen sie diese ebenfalls und widersprechen sofort einer möglicherweise bereits erfolgen Abbuchung und allen weiteren Abbuchungsversuchen. Allerdings dürfen sie nicht vergessen, die angefallenen Entgelte der Telekom selbst, sowie der Unternehmen, deren Dienste sie tatsächlich gewollt in Anspruch genommen haben, an diese zu bezahlen. Hierunter fällt gegenüber der Telekom ggf. auch die Stornierungsgebühr für den Einzugsversuch. Sie verhindern damit unnötige Mahnkosten wegen dieser begründeten Forderungen und im schlimmsten Fall die Sperrung ihres Telefonanschlusses.

Als nächstes sollten Sie sich darüber informieren, ob der Dialer bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation registriert ist. Dies können Sie hier prüfen. War dies zum Zeitpunkt der Einwahl nicht der Fall, so müssen und sollten sie die Rechnung auf keinen Fall bezahlen. Auf diese Rechtsauffassung weist die Behörde auf der o.g. Seite ausdrücklich selbst nochmals hin.

Ist der Dialer tatsächlich registriert, ist es wichtig weitere Beweise zu sammeln, da sie in einem Gerichtsverfahren die volle Beweislast trifft.

Nach dem Telekommunikationsgesetz müssen Mehrwertdienste und damit auch Dialer mindestens 3 Sekunden vor der Inanspruchnahme des Dienstes auf die anfallenden Minutenentgelte hinweisen sowie darauf, wann die Zeit zu laufen beginnt. Wird dies nicht getan, müssen sie die Kosten ebenfalls nicht tragen. Hier besteht jedoch für die Rechtsverteidigung das größte Problem, weil viele das Dialer–Programm vorschnell löschen, um weitere teure Verbindungen zu vermeiden und damit gleichzeitig den wichtigsten Beweis vernichten. Versuchen Sie den Dialer, meist ein kleines Programm mit der Endung exe, z.B. auf einer Diskette zu speichern und löschen sie ihn erst danach, soweit nötig. Sollten Sie keine oder wenig Ahnung von Computern haben, ziehen sie einen Fachmann zu rate. Wenn der Dialer in Aktion tritt, machen sie Bilder davon oder suchen sie sich Zeugen, welche die Einwahl mit beobachten.

Wenn sie all das beachten, sind sie für den Fall, dass sie der Betreiber des Dialers tatsächlich wegen der Entgelte verklagen sollte und sie sich dagegen verteidigen müssen, bereits gut gerüstet.

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